ZigaForm version 7.6.4

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen „WIWIWIN“ (AGB)

1. Geltungsbereich der AGB und Vertragsgrundlagen für den Fahrzeughalter

1.1        WIWIWIN GmbH (nachfolgend „WIWIWIN“) betreibt unter www.wiwiwin.ch eine Online-Vermittlungs- und Serviceplattform für Autowerbung. Die Plattform bietet Fahrzeughaltern die Möglichkeit, ihr Fahrzeug als Werbefläche für Gewerbetreibende (nachfolgend „Werbepartner“) anzubieten. Gewerbetreibenden die Möglichkeit, passende Fahrzeug für ihre Autowerbung zu finden.

1.2            Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen „WIWIWIN“ und dem Fahrzeughalter. Welcher sich auf der Onlineplattform www.wiwiwin.ch registriert und so die Dienste von „WIWIWIN“ in Anspruch nimmt. Spezifizierende, ergänzende oder abweichende Vereinbarungen werden bei erfolgreicher Vermittlung in dem Botschaftervertrag schriftlich festgehalten.

1.3            Zur erfolgreichen Registrierung muss der Fahrzeughalter mittels „Button“ bestätigen, dass er diese AGB gelesen und sie vollumfänglich akzeptiert hat. Die AGB gelten damit als vorbehaltlos angenommen. Mit Annahme der AGB bestätigt der Fahrzeughalter zugleich, seinen Wohnsitz in der Schweiz zu haben. Fahrzeughalter ohne Wohnsitz in der Schweiz werden nicht als Vertragspartner akzeptiert. Auch der Botschaftervertrag wird durch den “Button” bestätigen akzeptiert.

2. Registrierung und Zustandekommen eines Botschaftervertrages

2.1            Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistungen der „WIWIWIN“ ist die Registrierung/Anmeldung unter www.wiwiwin.ch. Die Registrierung ist kostenlos. „WIWIWIN“ ist in der Annahme oder Ablehnung der Registrierung frei. „WIWIWIN“ kann die Registrierung jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen.  Auch der Fahrzeughalter ist berechtigt, seine Registrierung jederzeit mittels seines Zugangscodes, welcher er bei der Registrierung erhält, zu löschen. Eine erfolgreiche Registrierung gibt dem Fahrzeughalter keinen Anspruch auf eine Vermittlung seines Fahrzeuges. Erst nach dem der Fahrzeughalter die entsprechende Kampagne gebucht und die Bedingungen erfüllt hat darf der Fahrzeughalter die Rechnung stellen.

2.2           Der Fahrzeughalter verpflichtet sich, seine Registrierungsdaten stets aktuell zu halten.

Die Registrierungsdaten bleiben auch dann auf der Plattform wenn es zu Botschaftervertrag kommt. Für das Löschen der Daten kann sich der Kunde jederzeit bei info@wiwiwin.ch melden oder direkt selbst mittels Anmeldung löschen.

2.3            Durch die Registrierung stellt der Fahrzeughalter die von Ihm angegebenen Flächen auf seinem Fahrzeug zur Verfügung. Am ende der Kampagnenlaufzeit Rechnet der Botschafter direkt mit der Wiwiwin GmbH ab.

2.4            Bei dem Checkout Prozess haben Sie die Möglichkeit die AGB`s und den Botschaftervertrag zu Akzeptieren. Sobald dies gemacht ist, sind Sie als Botschafter für die ausgewählte Kampagne eingeschrieben und freigeschalten. Die Termine für das Aufbringen der Werbung sowie für die Fotouploads werden auf der Homepage www.wiwiwin.ch
sowie in der Wiwiwin App ersichtlich sein. Das Einhalten dieser Termine ist Ihre Pflicht. Werden die Termine nicht Fristgerecht eingehalten werden Sie per APP oder einer Email darüber informiert. Werden Folgetermine nicht eingehalten kann die Auszahlung seitens „WIWIWIN“ aufgrund von nicht einhalten des Botschaftervertrags annulliert werden.

2.5            Nachträgliche Änderungen der Leistungen und/oder Vergütung bedürfen der schriftlichen Einigung.

2.6            „WIWIWIN“ ist zur sofortigen Auflösung des Einzelvertrages oder Kürzung der Vergütung berechtigt, wenn das Fahrzeug des Fahrzeughalters nicht den in diesen AGB geregelten Anforderungen entspricht oder der Fahrzeughalter seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Fahrzeughalter ist nach der Anmeldung an einer Kampagne nicht möglich.

3. Leistungen „WIWIWIN“

3.1            Die Leistungen umfassen insbesondere die Vermittlung der Werbekunden, die Produktion der für die Gestaltung der Werbeflächen, benötigten Klebefolien sowie der Versand der Klebefolie durch eine Partnerfirma.

3.2            Die Werbung in Form von Klebefolien wird durch eine Partnerfirma an die Stiftung SSB versendet, die Stiftung verpackt die Werbefolie und versendet es zu den Botschaftern.

3.3            „WIWIWIN“ bezahlt dem Fahrzeughalter die vereinbarte Vergütung nach Ablauf der Laufzeit auf die vom Fahrzeughalter angegebene Bank-/Postverbindung. Die Vergütung erfolgt nur wenn die Bestimmungen von dem Fahrzeughalter vollständig erfüllt wurden.

4. Pflichten des Fahrzeughalters

4.1            Der Fahrzeughalter garantiert, dass er als Eigentümer und/oder Halter des PKW/LKW berechtigt ist, den im Botschaftervertrag spezifizierten PKW/LKK mit Klebefolien versehen zu lassen und über den PKW/LKW im vertraglich vereinbarten Umfang zu verfügen. Der Vertragspartner wird „WIWIWIN“ von allen Ansprüchen Dritter freihalten und „WIWIWIN“ alle Schäden ersetzen, die aus einer Inanspruchnahme von „WIWIWIN“ durch Dritte entstehen.

4.2            Voraussetzung für die Nutzung des Angebotes ist, dass es sich um einen PKW/LKW handelt, der während der Dauer der Beklebung mindestens 1 Monat und nicht älter als 15 Jahre ist. Ferner darf der PKW/LKW keine Werbeaufkleber auf der Rückseite aufweisen.

4.3            Der Fahrzeughalter wird „WIWIWIN“ unverzüglich per e-mail über Änderungen des Zustandes des PKW /LKW sowie Beschädigungen an den Werbefolien informieren (innert 48 Stunden). „WIWIWIN“ wird den Fahrzeughalter dann über das weitere Vorgehen informieren.

4.4            Der Fahrzeughalter hat mit dem Botschaftervertrag und der Anmeldung der Kampagne einzuhalten.

4.5            Der Fahrzeughalter verpflichtet sich, die Klebefolie während der vereinbarten Laufzeit nicht von seinem Fahrzeug zu entfernen, zu versetzen und/oder diese zu verändern und stets pfleglich zu behandeln.

4.6            Der Fahrzeughalter bestätigt mit dieser Annahme der AGB, dass er sich im Strassenverkehr jederzeit vorbildlich verhält und das Strassenverkehrsrecht achtet.

des weiteren

4.7            Der Fahrzeughalter bestätigt mit Annahme dieser AGB. das Fahrzeug, welches zur Beklebung zur Verfügung gestellt wird, für den Strassenverkehr zugelassen ist. im Zeitpunkt der Registrierung eingelöst ist und nach Strassenverkehrsrecht fahrtauglich ist.

4.8            Der Fahrzeughalter akzeptiert, dass „WIWIWIN“ Fotografien des Fahrzeuges (mit abgedecktem Nummernschild) für Werbezwecke verwenden darf.

4.9            Der Fahrzeughalter ist für die ordnungsgemässe Deklaration der Entschädigung in der jeweiligen Steuererklärung verantwortlich.

4.10          Bei einem Verkauf, Diebstahl oder dem Entzug der Zulassung des Fahrzeuges bzw. des Fahrausweises oder bei Wohnsitzwechsel ins Ausland ist der Fahrzeughalter verpflichtet, „WIWIWIN“ unverzüglich per e-mail zu informieren. Der Einzelvertrag gilt aufgrund eines solchen Ereignisses per sofort und automatisch als aufgelöst und eine Entschädigung ist nur pro rata bis zur Auflösung des Vertrages geschuldet. Der Fahrzeughalter verpflichtet sich in diesen Fällen, die Klebefolien unverzüglich entfernen zu lassen.

4.11          Falls eine Kampagne auf Anweisung des Werbekunden frühzeitig beendet werden muss, hat der Fahrzeughalter vollen Anspruch auf die Verrechnungsperiode. Die Kampagne kann durch den Fahrzeughalter nicht abgebrochen werden.

4.12          Der Fahrzeughalter versucht in der entsprechenden Laufzeit mit seinem PKW/LKW mindestens 60Km pro Monat zu fahren.

4.13          Der Fahrzeughalter versucht den PKW/LKW stehts so zu parkieren das der Kleber so gut wie möglich für andere ersichtlich ist.  

5. Montage und Demontage

5.1            Die Montage der Klebefolie wird vom Botschafter selbst angebracht. Die Klebefolie muss vor dem Start der Kampagne angebracht sein. In der App, per Homepage oder per Mail muss das Foto mit der Angebrachten Klebefolie ersichtlich sein.  Die Montage dauert in der Regel ca. 5 – 10  Minuten. Nach Beendigung der Laufzeit verpflichtet sich der Fahrzeughalter die Folie selbstständig zu entsorgen.

6. Datenschutz

6.1            Durch die Registrierung des Fahrzeughalters auf der Online-Plattform erhält  „WIWIWIN“ Zugang zu personenbezogenen Daten des Fahrzeughalters sowie Daten über das Fahrzeug und Fahrverhalten. „WIWIWIN“ ist berechtigt, diese Daten aufzubewahren und sie im Rahmen dieses Vertrages zu verwenden bzw. bearbeiten. „WIWIWIN“ hält sich an das Schweizerische Datenschutzrecht und verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen und nicht anonymisierte Daten keiner Drittpartei zugänglich zu machen. Sämtliche Daten zu Fahrzeug und Fahrverhalten werden ausschliesslich anonymisiert an Drittparteien weitergegeben, es sei denn, eine weitergehende Datenverwendung ist gesetzlich bzw. gerichtlich vorgesehen oder es liegt eine ausdrückliche Einwilligung vor. „WIWIWIN“ ist berechtigt, anonymisierte Daten des Fahrzeughalters und des Fahrzeuges an den Werbekunden weiterzugeben. „WIWIWIN“ ist weiter berechtigt, die Adressdaten des Fahrzeughalters an die Partnerfirma weiterzugeben, diese übernimmt den Versand der Klebefolien.

6.2            Die Daten über den Fahrzeughalter und das Fahrzeug sind nur von „WIWIWIN“ und dem Fahrzeughalter mittels Zugangscode vollständig einsehbar. Für sämtliche Drittpersonen sind nur anonymisierte Daten einsehbar. Der Fahrezeughalter ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich. „WIWIWIN“ verwendet moderne Sicherheitstechnologien, kann jedoch eine absolute Sicherheit im Zusammenhang mit Datenzugriff durch Dritte nicht gewährleisten und kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

6.3 Weitere Bedingungen sind unter “Datenschutzerklährung” ersichtlich.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1            Schadenersatzansprüche des Fahrzeughalters gegen „WIWIWIN“, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1            Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzten, die dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.

8.2            Diese AGB können durch „WIWIWIN“ jederzeit geändert werden. Der Fahrzeughalter wird in diesem Fall durch „WIWIWIN“ per e-mail avisiert.

8.3            Anwendbares Recht ist Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von „WIWIWIN“.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.